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Sicherheit im Luftverkehr - warum Kontrollen?

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Das Thema Nummer Eins im Luftverkehr.
 
 
 
Zur Abwehr terroristischer Angriffe auf den
Luftverkehr, aber auch auf Grund der stetigen
Zunahme gewaltbereiter Passagiere, sind
vorbeugende Fluggast-, Gepäck- und
Frachtkontrollen unverzichtbar.
 

  • Die Einbeziehung und gleichmässige Behandlung aller Fluggäste gewährleistet ein Höchstmass an Sicherheit.

  • Die Kontrollmassnahmen werden bundeseinheitlich nach Vorgaben des Bundesministers des Inneren durchgeführt.

  • Oberste Landesluftsicherheitsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Infrastruktur.

  • Als nachgeordnete Behörde ist örtlich die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zuständig. In deren Auftrag werden bei der SGM mehr als 1100 Luftsicherheitsbeauftragte tätig.
    Für diese gilt es, bei einem Höchstmass an Sicherheit, die Kontrollmassnahmen höflich und zuvorkommend durchzuführen.

  • Die Kontrollmaßnahmen werden durch die Luftsicherheitsgebühr von derzeit 5,28 Euro (unter Vorbehalt) pro Fluggast finanziert.

     


Das Thema Nr. 1 im Luftverkehr - Sicherheit ist kein Zufall!