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 Das Thema Nummer Eins im Luftverkehr. |
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Zur Abwehr terroristischer Angriffe auf den
Luftverkehr, aber auch auf Grund der stetigen
Zunahme gewaltbereiter Passagiere, sind
vorbeugende Fluggast-, Gepäck- und
Frachtkontrollen unverzichtbar. |
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- Die Einbeziehung und gleichmäßige Behandlung aller Fluggäste gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit.
- Die Kontrollmaßnahmen werden bundeseinheitlich nach Vorgaben des Bundesministers des Inneren durchgeführt.
- Oberste Landesluftsicherheitsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Infrastruktur.
- Als nachgeordnete Behörde ist örtlich die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zuständig. In deren Auftrag werden bei der SGM mehr als 1100
Luftsicherheitsbeauftragte tätig.
Für diese gilt es, bei einem Höchstmaß an Sicherheit, die Kontrollmaßnahmen höflich und zuvorkommend durchzuführen.
- Die Kontrollmaßnahmen werden durch die Luftsicherheitsgebühr finanziert.
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