|
|
 |
 Das Thema Nummer Eins im Luftverkehr. |
 |
Zur Abwehr terroristischer Angriffe auf den
Luftverkehr, aber auch auf Grund der stetigen
Zunahme gewaltbereiter Passagiere, sind
vorbeugende Fluggast-, Gepäck- und
Frachtkontrollen unverzichtbar. |
|
|
- Die Einbeziehung und gleichmässige Behandlung aller Fluggäste gewährleistet ein Höchstmass an Sicherheit.
- Die Kontrollmassnahmen werden bundeseinheitlich nach Vorgaben des Bundesministers des Inneren durchgeführt.
- Oberste Landesluftsicherheitsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Infrastruktur.
- Als nachgeordnete Behörde ist örtlich die Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - zuständig. In deren Auftrag werden bei der SGM mehr als 1100 Luftsicherheitsbeauftragte tätig.
Für diese gilt es, bei einem Höchstmass an Sicherheit, die Kontrollmassnahmen höflich und zuvorkommend durchzuführen.
- Die Kontrollmaßnahmen werden durch die Luftsicherheitsgebühr von derzeit 5,32 Euro (unter Vorbehalt) pro Fluggast finanziert.
|
|