Jedes Jahr stellen unsere Luftsicherheitsbeauftragten anlässlich der durchgeführten Fluggast- und Gepäckkontrollen mehr als 100.000 Gegenstände fest, die dem Fluggast nicht belassen werden können.
Dazu zählen zum Beispiel:
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Schusswaffen aller Art | |
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| Munitionen verschiedener Kaliber |
| sonstige Schussgeräte wie z.B. Harpunen |
| Tränengaskörper- und Sprühgeräte |
| gefährliche Chemikalien |
| Messer aller Art |
| Äxte, Eispickel etc. |
| Verbotene Gegenstände gemäß WaffG |
| Attrappen von Schusswaffen etc. |
sonstige, als Tatmittel geeignete Gegenstände |