Zur Abwehr terroristischer Angriffe auf den Luftverkehr, aber auch auf Grund der stetigen Zunahme gewaltbereiter Passagiere, sind vorbeugende Fluggast-, Gepäck- und Frachtkontrollen unverzichtbar.
Die Einbeziehung und gleichmäßige Behandlung aller Fluggäste gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit. Kontrollmaßnahmen werden bundeseinheitlich nach Vorgaben des Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat durchgeführt, wobei in Bayern die oberste Landesluftsicherheitsbehörde das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr ist.
Als nachgeordnete Behörde ist örtlich die Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern – zuständig. In deren Auftrag und unter deren fachlicher Aufsicht werden bei der SGM mehr als 1200 Luftsicherheitsbeauftragte tätig. Für die Luftsicherheitsbeauftragten gilt es, bei einem Höchstmaß an Sicherheit, die Kontrollmaßnahmen höflich und zuvorkommend durchzuführen. Die Kontrollmaßnahmen werden durch die Luftsicherheitsgebühr finanziert.