Der Sicherheitsscanner

Sollte der Sicherheitsscanner einen Alarm auslösen, wird eine Nachkontrolle per Hand durchgeführt.

Torsonde

Sollte die Torsonde einen Alarm auslösen, wird eine Nachkontrolle mit einer Handsonde durchgeführt um den Gegenstand, der den Alarm ausgelöst hat, zu identifizieren. Zusätzlich werden alle Körperpartien per Hand abgetastet.

Tipp

Um Zeit zu sparen ist es sinnvoll möglichst alle am Körper mitgeführten Gegenstände, die den Alarm auslösen könnten, abzulegen und durch die Gepäckprüfanlage zu schicken.

Durchleuchten des Handgepäcks

Folgende Gegenstände legen Sie bitte in die dafür bereitgestellten Wannen auf das Förderband der Gepäckprüfanlage:

  • Ihr Handgepäck
  • alle am Körper mitgeführten Gegenstände
  • Ihre Überbekleidung
  • Ihren Laptop

 

 

Manuelle Nachkontrolle

Sollte beim Durchleuchten des Handgepäcks ein Gegenstand nicht eindeutig zu erkennen sein, wird eine manuelle Nachkontrolle in Ihrem Beisein durchgeführt. Dazu wird das Gepäckstück geöffnet und der fragliche Gegenstand identifiziert. Bei Bedarf können Sie gebeten werden, die betreffenden Gegenstände aus dem Handgepäck zu nehmen und vorzuzeigen.
Bei Fotoapparaten, Laptops oder anderen elektronischen Gegenständen können Sie gebeten werden diese kurz einzuschalten, um die Funktionsfähigkeit nachzuweisen. Stichprobenartig werden Überprüfungen auf Sprengstoff durchgeführt.

 

 

 

Vor Flügen in die USA befindet sich unmittelbar vor den Warteräumen eine zweite, erweiterte Kontrolle. Um keine Zeit zu verlieren wird bei USA-Reisen empfohlen, umgehend zum Abfluggate bzw. zur zweiten Sicherheitskontrolle zu gehen.

Die Durchleuchtung des Reisegepäcks findet ohne Ihr Beisein, vollautomatisiert, nach dem Check-In statt. Bedenken Sie bitte beim Packen der Gepäckstücke, dass Sie nach dem Check-In keinen Zugriff mehr darauf haben.

Bitte beachten Sie auch die Gefahrgutbestimmungen für Passagiere gemäß
IATA DGR 

Pdf IATA 2.3.A

Es empfiehlt sich die Verwendung von Kofferbändern zur Sicherung Ihres Gepäcks. 

 

 

Generell gilt:  einfach alles einchecken. Je weniger Handgepäck Sie mitführen, um so reibungsloser passieren Sie die Fluggastkontrolle.

 

 

Welche Regeln gelten für Flüssigkeiten im Handgepäck? Mitgenommen werden dürfen:

 

Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Behältnissen von 100 ml oder weniger, verpackt in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel von max. 1 Liter Volumen.

 

 

Medikamente und Spezialnahrung wie z.B. Babynahrung.

 

 

 

Duty Free: Bitte achten Sie beim Kauf darauf, dass der Duty-Free-Beutel einen eindeutigen Kaufbeleg für die Ware enthält. Wird die Duty-Free-Ware in mehrere Beutel verpackt, genügt es, wenn einer dieser Beutel einen eindeutigen Kaufbeleg für die gesamte Ware enthält.

 

 

Nicht mitnehmen dürfen Sie:

Alle weiteren Flüssigkeiten. Bitte transportieren Sie diese im Reisegepäck!

 

 

 

 

 

 

Im Hinblick auf Gefahrgut obliegt die Einhaltung der Vorschriften grundsätzlich den Luftverkehrsgesellschaften und dem Luftfahrtbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtzeitig bei Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft informieren, ob die Mitnahme des betreffenden Gegenstandes zulässig ist.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:

Häufige Gefahrgüter: 
https://www.lba.de/DE/Betrieb/Gefahrguttranssport/Passagierinformation/Passagierinformation_node.html

Gefahrgutbestimmungen für Passagiere gemäß IATA DGR 
PDF IATA 2.3.A

Bitte beachten Sie: Beispielhafte Auflistungen (Verlinkungen) erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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